Wenn der Schritt in eine betreute Wohnform ansteht, stellt sich jeder auch wirtschaftliche Fragen.
Wir wollen Ihnen eine grobe Übersicht geben und damit mögliche Zweifel beseitigen.
Am besten ist es aber, das persönliche Gespräch zu suchen.
Rufen Sie an und wir besprechen alles in Ruhe.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Rufnummer: 02131/76017-0
Das Heimentgelt basiert auf drei Leistungsbereichen:
Der jeweilige Satz richtet sich nach der jeweils vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegegrade. Der Bewohner erhält entsprechend seines Pflegegrades (mit Ausnahme des Pflegegrades 0) einen festen Zuschuss zu den gesamten Heimkosten von seiner Pflegekasse, der dann bei der monatlichen Abrechnung direkt abgezogen wird.
Dieses Teilentgelt wird für die hauswirtschaftlichen Leistungen berechnet. Hierzu gehören unter anderem die Speisenversorgung sowie die Reinigungsleistungen.
Die für Investitionen und Instandhaltung anfallenden Kosten werden in einem weiteren gesonderten Teilentgelt abgerechnet. Abgedeckt sind hierdurch Reparaturen und Anschaffungen, die in unserer Verantwortung als Einrichtung liegen. Reparaturen an den persönlichen Einrichtungsgegenständen der Bewohner zählen jedoch nicht dazu.
Bei Einzelzimmern wird ein Zuschlag von 3,00 € pro Tag erhoben.